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Podiumsdiskussion „Vom Staatskirchenrecht zum Religionsverfassungsrecht – Anpassung oder Neuregelung?"

Eine Anmeldung ist derzeit nicht möglich.

ABGESAGT

Aufgrund der Gesamtsituation rund um den Coronavirus wird die Veranstaltung abgesagt. Wir haben uns dazu entschlossen, ebenfalls dem Rat der Behörden zu folgen und zur Vermeidung jeglicher gesundheitlicher Risiken unsere Veranstaltung abzusagen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

 

 

 

Das hergebrachte Verhältnis von Staat und Religion wird durch die zunehmende religiöse Pluralität auf den Prüfstand gestellt. Neben den rund 47,2 Millionen Angehörigen der katholischen und evangelischen Kirchen, leben in Deutschland 4,7 Millionen Muslime, 1,5 Millionen orthodoxe Christen und 150.000 Juden. Mehr als ein Drittel aller Menschen in Deutschland ist konfessionslos oder andersgläubig.

Das seit der Weimarer Republik geltende Staatskirchenrecht bezieht sich vorrangig auf das Verhältnis des Staates zu den beiden großen christlichen Kirchen. Für die anderen Religionsgemeinschaften passen diese Regelungen nicht immer. Wie lassen sich die geltenden Normen des Staatskirchenrechts auf diese Religionsgemeinschaften übertragen? Oder sind neue Rechtsregeln notwendig, die ihren Besonderheiten Rechnung tragen? Brauchen wir ein Religionsverfassungsrecht anstelle des herkömmlichen Staatskirchenrechts?

Wir laden Sie herzlich ein, diese Fragen mit uns und unseren Podiumsgästen Prof. Dr. Çefli Ademi, Dr. Dr. Anargyros Anapliotis, Prof. Dr. Angelika Günzel, Prof. Dr. Hans Michael Heinig sowie Moderatorin Corinna Buschow zu diskutieren.

Donnerstag, 26. März 2020, 17:30 Uhr - 19:30 Uhr

Deutscher Bundestag, Reichstagsgebäude
Eingang West, Walther-Rathenau-Saal
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Teilnehmende:
  • Stefan Ruppert
  • Linda Teuteberg
  • Stephan Thomae